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   VGH Bayern, 14.01.2016 - 14 B 15.2524, 14 B 15.2526, 14 B 15.2528   

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https://dejure.org/2016,1246
VGH Bayern, 14.01.2016 - 14 B 15.2524, 14 B 15.2526, 14 B 15.2528 (https://dejure.org/2016,1246)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.2016 - 14 B 15.2524, 14 B 15.2526, 14 B 15.2528 (https://dejure.org/2016,1246)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 14 B 15.2524, 14 B 15.2526, 14 B 15.2528 (https://dejure.org/2016,1246)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme i.R.e. Prozesskostenhilfeverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme i.R.e. Prozesskostenhilfeverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme i.R.e. Prozesskostenhilfeverfahrens

  • rewis.io

    Keine Nichtigkeits- und Restitutionsklage gegen Prozesskostenhilfebeschlüsse

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Wiederaufnahme der Nichtigkeits- und Restitutionsanträge im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rewis.io

    Wiederaufnahme abgeschlossener Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfeverfahren; Nichtigkeitsantrag; Restitutionsantrag; Beihilfe; Gerichtsverfassung; Prozesskostenhilfe; Restitutionsantragsverfahren

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme i.R.e. Prozesskostenhilfeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 1.15

    Unzulässigkeit eines Nichtigkeits- und Restitutionsantrages als außerordentlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2016 - 14 B 15.2524
    An die Stelle der Nichtigkeits- und Restitutionsklage tritt in diesem Fall ein entsprechender Antrag, über den seinerseits im Beschlussverfahren zu entscheiden ist (BVerwG, B. v. 17.3.2015 - 5 A 1.15 u. a. - juris Rn. 2 m. w. N.).

    Das trifft auf Prozesskostenhilfe versagende Beschlüsse nicht zu (vgl. BVerwG, B. v. 17.3.2015 - 5 A 1.15 u. a. - juris Rn. 12 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 15 C 20.1266

    Zum Rechtsschutzinteresse eines wiederholten Wiederaufnahmeantrages

    Zwar ist das Wiederaufnahmeverfahren entsprechend seinem Zweck, ausnahmsweise aus Gründen materieller Gerechtigkeit nicht mehr anfechtbare Gerichtsentscheidungen aufzuheben, über den Wortlaut des § 578 Abs. 1 ZPO (i.V. mit § 153 Abs. 1 VwGO) hinausgehend auch gegen einen der Rechtskraft fähigen verfahrensbeendenden Beschluss statthaft, wobei in diesem Fall an die Stelle der Nichtigkeitsklage ein entsprechender Antrag tritt, über den seinerseits im Beschlussverfahren zu entscheiden ist (vgl. BVerfG, B.v. 22.1.1992 - 2 BvR 40/92 - NJW 1992, 1030 = juris Rn. 6; BVerwG, B.v. 4.2.2002 - 4 B 51.01 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 33 = juris Rn. 9; B.v. 17.3.2015 - 5 A 1.15, 5 PKH 15.15 - juris Rn. 2 ff.; BayVGH, B.v. 14.1.2016 - 14 B 15.2524 u.a. - juris Rn. 10; B.v. 28.9.2017 - 15 ZB 17.1001 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 6.3.2018 - 13 F 65/18 - DVBl. 2018, 603 = juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 28.09.2017 - 15 ZB 17.1001

    Erfolgloser Nichtigkeitsantrag

    An die Stelle der Nichtigkeitsklage tritt ein entsprechender Antrag, über den seinerseits im Beschlussverfahren zu entscheiden ist (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2015 - 5 A 1.15 u.a. - juris Rn. 2 m.w.N.; vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2016 - 14 B 15.2524 u.a. - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 15 C 20.1265

    Unzulässiger Antrag auf Wiederaufnahme eines Wiederaufnahmeverfahrens

    Zwar ist das Wiederaufnahmeverfahren entsprechend seinem Zweck, ausnahmsweise aus Gründen materieller Gerechtigkeit nicht mehr anfechtbare Gerichtsentscheidungen aufzuheben, über den Wortlaut des § 578 Abs. 1 ZPO (i.V. mit § 153 Abs. 1 VwGO) hinausgehend auch gegen einen der Rechtskraft fähigen verfahrensbeendenden Beschluss statthaft, wobei in diesem Fall an die Stelle der Nichtigkeitsklage ein entsprechender Antrag tritt, über den seinerseits im Beschlussverfahren zu entscheiden ist (vgl. BVerfG, B.v. 22.1.1992 - 2 BvR 40/92 - NJW 1992, 1030 = juris Rn. 6; BVerwG, B.v. 4.2.2002 - 4 B 51.01 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 33 = juris Rn. 9; B.v. 17.3.2015 - 5 A 1.15, 5 PKH 15.15 - juris Rn. 2 ff.; BayVGH, B.v. 14.1.2016 - 14 B 15.2524 u.a. - juris Rn. 10; B.v. 28.9.2017 - 15 ZB 17.1001 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 6.3.2018 - 13 F 65/18 - DVBl. 2018, 603 = juris Rn. 14).
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